1. Jeder Teilnehmer kann, soweit der Vorrat reicht, Teilnahmescheine sowohl auf seinen eigenen Namen als auch auf die Namen anderer Personen erwerben. Auch die Verkaufsstellen der Teilnahmescheine sind teilnahmeberechtigt. Pro Person können jedoch höchstens 100 Teilnahmescheine ausgegeben werden. Ein Teilnahmeschein kostet 5 Euro.

2. Beim Erwerb eines oder mehrerer Teilnahmescheine trägt der Teilnehmer sich selbst oder die Personen, für die er weitere Teilnahmescheine erwirbt, mit kompletter Adresse in den Teilnahmeschein ein. Der Loskäufer erhält einen Start-Beleg mit der Startnummer „seiner“ Ente. Der Startbeleg ist aufzubewahren und dient als Nachweis für eine Gewinnberechtigung.

3. Das „Starten“ der Renn-Enten erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter so gleichzeitig wie möglich. Von sonstigen nicht autorisierten Personen gestartete Enten werden disqualifiziert und haben keine Gewinnmöglichkeit. Die Startnummer ist auf der Ente unten angebracht.

4. Die Rennstrecke ist von der Kanalstraße (Schubert-Brücke) bis Am See (Mondani-Brücke) in Lauterbach. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke. Ein Anspruch auf „Befreiung“ von Hindernissen, an denen Enten evtl. hängen bleiben, besteht für die Teilnehmer nicht. Wenn notwendig kann die Rennstrecke auch kurzfristig auf einen anderen Teilbereich der Lauter verlegt werden.

5. Unabhängig davon, wie die Enten ins Ziel kommen, ob kopfüber, kopfunter, seitlich liegend oder völlig erschöpft, die Reihenfolge des Zieleinlaufs ist stets gültig! Bei stehendem oder zu niedrigem oder zu hohem Gewässer hat der Veranstalter das Recht, aber nicht die Pflicht, mit technischer oder sonstiger Hilfe auf die Enten einzuwirken, um das Fortkommen der Enten zu regulieren.

6. Die Reihenfolge der am Ziel einschwimmenden gewinnberechtigten Enten wird von einem Schiedsrichter erfasst. Seine Entscheidung ist nicht anfechtbar.

7. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am Veranstaltungstag unmittelbar nach dem Rennen sowie im Lauterbacher Anzeiger. Gewinner, die nicht anwesend sind, können ihren Gewinn auch zu einem späteren Zeitpunkt, bis spätestens 2 Wochen nach der Veranstaltung in der Geschäftsstelle des Lauterbacher Anzeiger, Cent 9 in Lauterbach (8.30 – 16.30 Uhr) entgegennehmen. Eine Gewinnausgabe erfolgt nur gegen Vorlage des Startbelegs. Gewinner der Preise 1 bis 5 haben zudem den Personalausweis vorzulegen. Der Inhaber des Personalausweises muss mit der auf dem Teilnahmeschein vermerkten Person identisch sein.

8. Falls Schadenereignisse oder schlechte Witterungsbedingungen eine Durchführung des Rennens verhindern, so hat der Veranstalter das Recht, den Veranstaltungstermin zu verschieben oder auch lediglich eine Gewinnauslosung ohne Enten-Wettschwimmen vorzunehmen.

9. Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) können auf Wunsch ausgestellt werden.

10. Mit dem Kauf des Teilnehmerscheines akzeptieren die Teilnehmer die Bedingungen des Veranstalters und die Entscheidungen des Schiedsrichters. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auf die Namen der Mitglieder des LC Alsfeld-Lauterbach und deren Ehefrauen/ Partner sollen keine Teilnahmescheine ausgestellt werden.